Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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06.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
27.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
05.04.2024
Sonstiges
20.03.2020
Sonstiges
06.01.2020
Termine
19.06.2019
Sonstiges
31.05.2019
Termine
09.05.2019
Eröffnungen
25.07.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
11.05.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 13.02.2015 bis zum 31.12.2015
26.02.2015
Neueintragungen